Ricarda-Huch-Gymnasium | Gymnasium der Stadt Hagen für Jungen und Mädchen

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Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Folgenden möchten wir Sie im Wortlaut darüber informieren, welche Entscheidungen das MSW NRW für die Organisation des Schulbetriebs getroffen hat. Für die Jahrgänge 5 und 6 bieten wir nach Vorgabe durch das Ministerium von montags bis freitags zwischen 8:40 Uhr und 13:55 Uhr eine Notfallbetreuung an, in der allerdings kein Unterricht stattfinden wird. Damit ggf. eine schulische Betreuung organisiert werden kann, bitten wir um eine rechtzeitige Anmeldung Ihres Kindes. Nutzen Sie hierfür bitte das angehängte Formular des Ministeriums.

Am 07.01.21 formulierte das Schulministerium NRW in einer Mail an alle Schulen wie folgt:

Für viele Familien stellen die Schulen eine unerlässliche Unterstützung für die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder dar. Und insbesondere für jüngere Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nur eingeschränkt begleitet, gefördert und gefordert werden können, leisten die Schulen mit ihren verlässlichen Strukturen einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildung und Erziehung. Staat und Gesellschaft stehen daher in der Verantwortung, für alle Schülerinnen und Schüler Bildungschancen zu sichern, erfolgreiche Bildungsbiographien mit Abschlüssen zu ermöglichen und soziale Teilhabe zu gewährleisten. Die unbestrittene beste Möglichkeit, diesem pädagogischen Anspruch und dieser Verantwortung gerecht zu werden, stellt der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler dar. Trotz des großen Engagements der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals in den Schulen sowie der inzwischen vielfach positiven Entwicklungen beim Distanzunterricht soll und kann dieser den Präsenzunterricht nicht vollumfänglich ersetzen. Die Schule ist und bleibt der beste Lernort für unsere Schülerinnen und Schüler. Dies gilt insbesondere auch für die Kinder an den Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen, für die aufgrund ihres Alters ein Distanzunterricht eine besonders große Herausforderung darstellt. Das Ziel der Landesregierung ist daher in Abwägung mit den wichtigen Fragen des Gesundheitsschutzes eine möglichst schnelle Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Allerdings: Auch zu Beginn des Jahres 2021 wirken sich die Corona-Pandemie und die zu deren Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen weiterhin auf das Unterrichtsgeschehen an unseren Schulen aus. Für die gesamte Gesellschaft und deren unterschiedliche Lebensbereiche muss es in den nächsten Wochen und Monaten das Ziel sein, parallel zu den begonnenen Impfungen das Infektionsgeschehen so gering zu halten, dass insbesondere die Risikogruppen geschützt und das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Aufgrund der unverändert angespannten und derzeit äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage werden daher auch die Schulen einen Beitrag zur Kontaktminderung leisten müssen. Daraus folgen zu Beginn dieses Jahres zunächst weitere Einschränkungen für den Präsenzunterricht an unseren Schulen. (…)

Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar 2021:

Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten. Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage entscheidet die Schulleitung vor Ort. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO) (…).
Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen. Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen des Berufskollegs können allerdings bei besonderem pädagogischem Bedarf ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der Corona-BetrVO im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden. Die Entscheidung hierüber legt die Schulleitung unter Angabe der Begründung der oberen Schulaufsicht zur Genehmigung vor.
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Information in geeigneter Weise an die Eltern Ihrer Schülerinnen und Schüler weitergeben.
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.
Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 sowie den Klassen 12 und 13 der Beruflichen Gymnasien und den Abschlussklassen des Berufskollegs; hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden.
Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.
(Ende der Mail des MSW)

Es grüßt Sie ganz herzlich Ihre Schulleitung des RHG

Anlage: Anmeldung zur Betreuung eines Kindes

Wie gerade auf der Pressekonferenz der Aussage der Schulministerin Frau Gebauer zu entnehmen war, werden in der EF bis zum Halbjahresende keine Klausuren mehr geschrieben. Dies gilt auch für Nachschreibklausuren. Für die Q1 gilt: alle noch angesetzten Klausuren finden wie geplant statt. Dies gilt auch für die Nachschreibklausuren. Morgen erhalten wir nähere Informationen, bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage.

Termine für die stattfindenden Klausuren der Q1:

  • Freitag, 8.1.2021 GK 6 ab 9.55 Uhr Biologie im Klausurraum 243
  • Dienstag, 12.1.2021 GK 3 ab 8.40 Uhr, Chemie und Sowi, im Klausurraum 243
  • Donnerstag, 14.1.2021 Nachschreibklausur der Q1 ab 9.55 Uhr ebenfalls im Klausurraum 243

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Auftrag des Schulministeriums NRW informieren wir Sie wie folgt über die aktuelle Regelung des Schulbetriebs bis einschließlich Freitag, 08.01.21. Hierzu möchten wir Ihnen zunächst in Auszügen den Text der Schulmail des Ministeriums zur Kenntnis geben und diese mit einigen erklärenden Anmerkungen zur Situation am RHG ergänzen.

1) Information des MSW:

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.


2) Ergänzende Informationen der Schule:

- In der Sekundarstufe II werden in der nächsten Woche sämtliche Klausuren in der EF, Q1 und Q2 so wie geplant geschrieben. Ebenso finden die geplanten Prüfungen im Fach Französisch in der Q1 statt. Nach dem 18.12. schreiben wir in der Oberstufe keine Klausuren mehr.
- In den Jahrgängen der SI (Klassen 5-9) werden vor den Weihnachtsferien keine Klassenarbeiten mehr geschrieben.
- Der Präsenzunterricht beginnt wie bereits kommuniziert bis auf Weiteres um 8:40 Uhr. Alle Stunden veschieben sich deshalb um 40 Minuten. Die Klausurpläne der Oberstufe wurden entsprechend angepasst.
- Die Befreiung vom Distanzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-7 muss schriftlich erfolgen. Dies kann aber auch per Mail an die Adresse der Schule geschehen.
- Alle Schließfächer müssen bis Freitag, 18.12., 12:00 Uhr geleert werden. Schülerinnen und Schüler, die sich im Distanzunterricht befinden, dürfen hierzu das Schulgebäude kurzzeitig betreten.

Wir hoffen, Ihnen mit den Erläuterungen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen verschafft zu haben. Sollte es noch Unklarheiten geben, stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Es ist unser Anliegen, mit den beschriebenen Maßnahmen unseren Teil zur Eindämmung der Pandemie beizutragen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen, Ihren Familien und Ihren Angehörigen trotz allem ein harmonisches, friedvolles und ruhiges Weihnachtsfest sowie einen guten Übergang ins Jahr 2021.

Ihre Schulleitung des RHG

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