Seit dem Schuljahr 2011/2012 gilt folgende Gebührenordnung für beschädigte Bücher:
| 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | ||
| 1. | LEICHTE BESCHÄDIGUNG
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schriftliche Mitteilung |
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| 2. | ERHEBLICHE BESCHÄDIGUNG
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10,- € | 5,- € | --- |
| 3. | UNBRAUCHBARKEIT DES BUCHS
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Wiederbeschaffung des Buchs (neu) |
Wiederbeschaffung des Buchs (neuwertig) |
Wiederbeschaffung des Buchs (gut erhalten) |
| 4. | VERLUST DES BUCHES | siehe Punkt 3. (Unbrauchbarkeit des Buchs) | ||
Die obige Gebührenordnung wurde von der Schulkonferenz des Ricarda-Huch-Gymnasiums am 07.07.2011 beschlossen und ist seit dem Schuljahr 2011/12 gültig. Sie hat das Ziel, die Schüler zu einem pfleglichen und verantwortungsvollen Umgang mit den ausgeliehenen Schulbüchern anzuhalten und zum langfristigen Erhalt des Bücherbestands beizutragen.